KREIS BRAUNSCHWEIG
Schiedsrichter-Spesenordnung (gültig ab 01.09.2019)
Genehmigt laut §9 (2) der SR – Ordnung des NFV und Kreis Vorstand
1) Aufwandsentschädigungen
Kreis Herren
Kreisliga SR 25,00 € zzgl. Fahrtkosten
SRA 20,00 € inkl. Fahrtkosten
Kreisklassen SR 22,00 € zzgl. Fahrtkosten
Altherren (Ü32) SR 20,00 € zzgl. Fahrtkosten
Senioren (Ü40, Ü50) SR 15,00 € zzgl. Fahrtkosten
Kreis Juniorinnen/Junioren
A-Juniorinnen/Junioren SR 18,00 € zzgl. Fahrtkosten
B-Juniorinnen/Junioren SR 17,00 € zzgl. Fahrtkosten
C-Juniorinnen/Junioren SR 16,00 € zzgl. Fahrtkosten
falls erforderlich (C- bis A-Jun) SRA 12,00 € inkl. Fahrtkosten
D-Juniorinnen/Junioren SR 15,00 € zzgl. Fahrtkosten
Kreis Pokalspiele (Herren, Frauen)
WOLTERS-/Pokal-/Entscheidungsspiele SR 25,00 € zzgl. Fahrtkosten
SRA 20,00 € inkl. Fahrtkosten
2) Spielaufträge zu FUTSAL-/Hallen- und Feldturnieren im Kreis
- a) bis 2 Stunden wie Einzelspiel
- b) bis 4 Stunden Einzelspiel + 50%
- c) über 4 Stunden Einzelspiel + 100%
Für die zeitliche Berechnung ist die notwendige Anwesenheit der Schiedsrichterin/des Schiedsrichters am Ort des Turniers maßgebend.
3) Fahrkostenerstattung1
Für die Fahrt zu allen Sportanlagen, die durch öffentliche Verkehrsmittel (Braunschweiger Verkehrs GmbH) erreicht werden können und tatsächlich auch genutzt werden, gilt die Regelung:
„Genutzter Einzelfahrschein x 2 (gemäß gültigem Preisaushang Braunschweiger Verkehrs GmbH) (Auf Verlangen reicht die Vorlage des Papier- oder elektronischen Hinfahrtickets aus)
Kilometergeld: 0,30 € pro Kilometer