NFV Verhaltensregeln bei der Benutzung der Sportanlage ab 1.5.2020
Hinweise / Regeln während der Corona-Pandemie
Land Niedersachen – TSV Frisch Auf Timmerlah e.V.
- die Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb ist freiwillig, die Entscheidung dazu liegt in der Eigenverantwortung der Teilnehmer/innen bzw. der Erziehungsberechtigten
bei einschlägigen Krankheitssymptomen muss der Teilnehmer/die Teilnehmerin von der Sportanlage / der Sporthalle fernbleiben und darf nicht am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen - keine Zuschauer beim Trainingsbetrieb auf der Sportanlage / in der Sporthalle, lediglich Trainer/innen und Übungsleiter/innen sowie die Teilnehmer/innen (Ausnahmen bedürfen einer Genehmigung)
- maximal 50 Zuschauer je Sportplatz / je Spiel beim Spielbetrieb auf der Sportanlage (Zählung der Anwesenden und Verantwortlichkeit obliegt der jeweils durchführenden Mannschaft des TSV Timmerlah e.V.)
- sofern außerhalb der gemeinsam Sportausübenden Gruppen von bis zu 50 Personen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht gewährleistet werden kann oder Räumlichkeiten betreten werden, ist auf der Sportanlage / in der Sporthalle ein Mund- und Nasenschutz zu tragen
- das „Stübchen“ ist nur für angemeldete, genehmigte und dokumentierte (auszufüllende Liste liegt vor Ort) Sitzungen mit bis zu 8 Teilnehmer/innen unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln sowie der maximalen Personenzahl nutzbar
- Bei Umkleidekabinen und Duschen sind die gesonderten Hinweise / Regeln einzuhalten
- eine Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb neuer Mitglieder ist nur nach Anmeldung und Abgabe des Gesundheitsfragebogens möglich. Die Trainer/innen und Übungsleiter/innen tragen die Verantwortung zur Dokumentation und Nachvollziehbarkeit der Anwesenheit aller Teilnehmer/innen bei jeder Trainingseinheit / bei jedem durchgeführten Spiel
- es darf sich immer nur eine Person im WC / WC-Bereich aufhalten, die dort veröffentlichten Hinweise / Regeln sind zu beachten
- auf der Sportanlage / in der Sporthalle ist der Verzehr von Speisen und Getränken verboten (ausgenommen sind seitens der Sportler/innen selbst mitgebrachte Getränke während des Trainings- und Spielbetriebs sowie genehmigte Ausnahmen)
- die festgelegten Trainings- und Anstoßzeiten (siehe Sportplatz- und Sporthallenbelegungsplan sowie Spielansetzungen bei Fussball.de) sind genauestens einzuhalten, die An- und Abreise der Teilnehmer erfolgt innerhalb von 15 Minuten vor und nach dem Training sowie maximal 1,5 Stunden vor und 30 Minuten nach dem Spiel (sofern nachfolgend Spiele fixiert sind)
- je fest zugeordneter Sportgruppe sind maximal 50 Teilnehmer zugelassen (abweichende Regelungen nach unten sind gruppenbezogen möglich)
- bei Nichteinhaltung der Hinweise / Regeln erfolgt nach Vorstandsbeschluss ein Ausschluss vom Trainings- und Spielbetrieb einzelner Sportgruppen / Mannschaften oder Teilnehmer/innen
Braunschweig, 16.10.2020 Der Vorstand